Wir bekommen häufig Anfragen von Patienten mit Überweisung zum Neurologen. Da wir im Sinne der Kassenärztlichen Vereinigung eine Hausarztpraxis sind, dürfen wir leider keine fachärztlich neurologischen Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse erbringen.
Insbesondere die Sonografie der Halsgefäße wird durch die GKV leider nicht übernommen, auch wenn Dr. T. Schmidt als Neurologe die Ausbildung hierzu hat.